Anwaltskanzlei
Linden & Mosel
Zülpicher Straße 274
50937 Köln
Tel. 0221 - 42 22 20
Fax 0221 - 42 20 47
E-mail:
info@LindenundMosel.de
Im Familienrecht beraten und vertreten wir Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Wir bieten außerdem die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Mediation (außergerichtliche Streitschlichtung) auseinanderzusetzen.
Für Sie als Ratsuchenden ist das Familienrecht meist ein sensibles Rechtsgebiet. Sie brauchen fachliche Beratung gleichermaßen wie Einfühlungsvermögen in Ihre besondere Situation.
Sie können sich mit sämtlichen familienrechtlichen Fragestellungen an uns wenden:
Wir informieren Sie über die rechtlichen Hintergründe
einer Ehe, einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft
und der Lebenspartnerschaft. Im Falle der Trennung
von Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner werden Sie
ausführlich über sämtliche rechtliche Folgen beraten.
Wir vertreten Sie in der Trennungszeit und im Scheidungsverfahren. Besitzen Sie eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit, so berücksichtigen wir das dann gegebenenfalls anwendbare ausländische
Recht.
Wir fordern für Sie und Ihre Kinder Unterhalt ein oder wehren ungerechtfertigte Ansprüche ab. Auch wenn Sie von Ihren Eltern oder einem Sozialhilfeträger auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen werden, helfen wir Ihnen weiter.
Bei Problemen mit der elterlichen Sorge und dem Umgang mit gemeinsamen Kindern versuchen wir, zusammen mit Ihnen und allen Beteiligten Lösungen zu finden, mit denen sowohl die Kinder als auch Sie gut leben können. Dabei bemühen wir uns frühzeitig, auch Jugendämter und Familienberatungsstellen miteinzubeziehen.
Anläßlich einer Trennung oder Scheidung muß oft gemeinsames Vermögen (z. B. gemeinsame Sparkonten, das beiden Partner gehörende Einfamilienhaus) oder auch Hausrat aufgeteilt werden. Wir wirken für Sie an einer fairen und interessengerechten Verteilung mit. Selbstverständlich besprechen wir gegebenenfalls mit Ihnen Ihre Ansprüche auf Zugewinnausgleich und setzen diese durch.
Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens erörtern wir mit Ihnen die Durchführung des sogenannten Versorgungsausgleichs. Das ist der Ausgleich der von Ihnen und Ihrem Ehepartner erworbenen Rentenanwartschaften z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, der Zusatzversorgung oder betrieblichen Altersversorgung. Wir überprüfen auch nach rechtskräftiger Scheidung, ob gegebenenfalls eine Abänderung des Versorgungsausgleiches zu Ihren Gunsten in Frage kommt.
Selbstverständlich erarbeiten wir mit Ihnen auch Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Wer schon zu Beginn der Ehe oder Lebenspartnerschaft nach individuellen Gestaltungen sucht, läßt sich von uns hinsichtlich des Abschlusses eines Ehevertrages oder einen Lebenspartnerschaftsvertrages beraten. Gerade für die Partner in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft kann der Abschluß eines Vertrages sehr häufig unerwünschte Folgen bei der Trennung vermeiden.
Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Beitrag
"Ende von Partnerschaft und Ehe - das Aus für Ihr Unternehmen?" (pdf).
Wenn Sie selbständig oder UnternehmerIn sind, sollten Sie sich unbedingt über die häufig gravierenden Vermögensfolgen beraten lassen, die eine Ehescheidung oder eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft für Ihr Unternehmen mit sich bringt. Gerne überprüfen wir für Sie Ihren Gesellschaftsvertrag und erörtern mit Ihnen, ob eine Absicherung Ihres geschäftlichen Vermögens durch Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag ratsam erscheint.
Wenn Sie sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin trennen oder scheiden lassen möchten, sollten Sie sich immer rechtlich beraten lassen. Nach unserer Erfahrung rentiert sich eine Rechtsberatung immer, da in den allermeisten Fällen kostspielige Fehler vermieden werden können.
Unterschreiben Sie niemals eine Trennungsvereinbarung, einen Ehevertrag oder einen Lebenspartnerschaftsvertrag, ohne sich vorher eigenen Rechtsrat einzuholen. Lassen Sie sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin und deren Rechtsvertreter nicht zu einer Unterschrift unter einen Vertrag drängen, ohne sich vorher durch eine von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin oder einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt beraten zu haben. Rechtsanwälte sind von Berufs wegen parteiisch und nehmen erst einmal die Interessen ihres Mandanten wahr.
Es gibt daher auch keine Scheidung, bei der sich beide Parteien einen gemeinsamen Rechtsanwalt nehmen können. Ein Rechtsanwalt kann immer nur eine Partei vertreten. Wenn sich beide Ehepartner über sämtliche Scheidungsfolgen einig sind, benötigt nur der die Scheidung beantragende Partner für die Stellung des Scheidungsantrages beim Familiengericht einen Rechtsanwalt, der andere Partner kann der Scheidung - ohne anwaltlich vertreten zu sein - zustimmen. Auch in diesen Fällen raten wir aber dazu, daß sich der nicht anwaltlich vertretene Partner vor der Scheidung durch einen eigenen Rechtsanwalt beraten läßt.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, Ihr Scheidungsverfahren als sogenannte Online-Scheidung abzuwickeln. Wir weisen aber darauf hin, daß sich die gesetzlich vorgegebenen Gebühren für das Ehescheidungsverfahren dadurch nicht ermäßigen. Die Gebühren sind also die selben, ob Sie ein persönliches Gespräch mit uns führen oder Ihre Scheidung über uns online abwickeln.
Möchten Sie eine Online-Scheidung, schicken Sie uns eine Mail an info@lindenundmosel.de
Wir setzen uns sofort nach Erhalt Ihrer Nachricht mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen mit, welche Informationen wir von Ihnen für die Einreichung des Scheidungsantrages benötigen. In den Fällen, in denen Sie sich mit Ihrem Partner über sämtliche Scheidungsfolgen geeinigt haben, kann man vereinbaren, daß sich beide Parteien sämtliche Scheidungskosten teilen.
Informieren Sie sich in jedem Fall umfassend über Ihre eigene finanzielle Situation und die Ihres Partners / Ihrer Partnerin. Verschaffen Sie sich einen Überblick über sämtliche Einnahmen und Ausgaben und über das Vermögen und die Verbindlichkeiten (Eigentumsverhältnisse / Wert des Hauses, Kreditverträge, Bausparverträge, Versicherungen, Sparkonten u.a.)
Denken Sie daran, dass Sie Ihre und die finanziellen Verhältnisse Ihres Partners / Ihrer Partnerin im Streitfall dokumentieren müssen und fertigen Sie Kopien von allen wichtigen Unterlagen (z. B. Kontoauszügen, Versicherungspolicen, Kreditverträgen) an.
Weitere wichtige erbrechtliche Informationen finden Sie in dem Fachartikel
"Erbrecht - Wichtige Informationen für den Fall der Trennung oder Scheidung" von Katharina Mosel (PDF).